Willkommen bei PROSchulreform Hamburg!
Wir wünschen allen Kindern einen schönen Schulanfang!
Wir stehen immer noch für längeres gemeinsames Lernen.
Leider wollen es nicht alle Eltern für ihre Kinder.
Wir sind jedoch dafür es den Kindern zu ermöglichen, die es selbst und deren Eltern es wollen. Daher fordern wir alle Schulen auf, sich Gedanken zu machen, ob sie einen Schulversuch Primarschule starten wollen und ggf. diesen von ihrer Schulkonferenz absegnen zu lassen.
"Dann sollen doch die, die Primarschule wollen, sie auch umsetzen!"
Auszug aus der Presseerklärung der Hamburger Elternkammer, 12.8.2010:
"... Die Elternkammer, als offizielles Vertretungsorgan der Hamburger Elternschaft, erwartet hingegen von Schulbehörde und Bürgerschaft alle Voraussetzungen dafür zu schaffen - sofern diese nicht
bereits bestehen - dass den betroffenen Eltern und ihren Kindern der ihnen eröffnete und von ihnen
begonnene Schritt des gemeinsamen Lernens bis Klasse 6 ermöglicht wird (sofern sie dies weiterhin wünschen).
Eine solche Regelung widerspräche auch nicht dem Volksentscheid, der eine grundsätzliche und flächendeckende Einführung von Primarschulen bis Klasse 6 untersagt.
Die Initiative ['Wir wollen lernen'] erweckt den Eindruck sie handele im Interesse der betroffenen Eltern und Schüler, quasi zu derem eigenen Schutz. 'In Wahrheit handelt sie gegen den ausdrücklichen Willen dieser Familien, anstatt - wie es dem Sieger einer Auseinandersetzung gut anstünde - zu akzeptieren, dass diese und ihre Schulen bewusst einen anderen Weg gehen wollen', bewertet Peter Albrecht, Vorsitzender der Kammer. ..."
Zitat Michael Gwosdz (bildungspolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion), 11.8.2010:
"...[Es] ist es völlig unverständlich, weshalb 865 Kinder und ihre Eltern, die sich für die Teilnahme an den Starterschulen angemeldet haben, nun von der Volksinitiative „Wir wollen lernen“ angegangen werden. Wenn alle Parteien hier für eine pragmatische Lösung plädieren, respektiert dies den Wunsch dieser Eltern, ihre Kinder in der 5. und 6. Klasse noch gemeinsam lernen zu lassen. Die Eltern haben sich für diesen Schritt entschieden, als es noch Verhandlungen zwischen Bürgerschaft und Volksinitiative gab, in denen die Volksinitiative selbst vorgeschlagen hat, bis zu 50 Primarschulen versuchsweise einzurichten. Vor diesem Hintergrund haben Eltern und Kinder an den Starterschulen das berechtigte Vertrauen, dass ihre individuelle Entscheidung für die Starterschulen vom Ausgang des Volksentscheides nicht berührt wird. ..."
Starterschulen
Die Starterschulen sind bereits vor Inkrafttreten des 12. Änderungsgesetzes durch Beschluss der schulischen Gremien, also im Einvernehmen mit den Eltern, eingerichtet worden. Dazu gab es an jeder der Schulen einen Beschluss der Schulkonferenz, in dem sie sich mit einer 2/3 Mehrheit für die Primarschule ausgesprochen hat. Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium einer Schule und besteht aus Schulleitung, Lehrpersonal, Elternräten, ggf. Schülern und nicht-pädagogischem Personal.
Sie haben damit Anteil an dem Vertrauensschutz, und damit „Bestandsgarantie“, den Artikel 2 des 12. Änderungsgesetzes für die bereits eingerichteten Klassen und ihre Schüler auch an Gesamtschulen und Gymnasien schafft. Dies hat der Gesetzgeber auch bei Beschlussfassung über das 13. Änderungsgesetz berücksichtigt, in dessen Begründung die Starterschulen ausdrücklich genannt und gesichert werden. Für die kommenden 5. Klassen der Starterschulen im Schuljahr 2010/11 besteht also durchaus die notwendige rechtliche Grundlage. Alle 5. Klassen werden wie geplant eingerichtet.
Vor dem Antrag der Schulkonferenz, eine Starterschule zu werden, und vor der Anmeldung zu den Starterklassen fand zusammen mit Eltern und Lehrkräften ein umfangreicher Beratungsprozess statt, bei dem die Eltern auch über die möglichen Konsequenzen aus dem Volksentscheid informiert wurden. Trotzdem haben über 75 Prozent der Eltern der Starterschulen, die im Frühjahr 2009 ein Interesse bekundet hatten, haben ihre Kinder an den Starterschulen verbleiben lassen.
Schulversuch
Weitere Schulen können freiwillig beschließen, durch einen Schulversuch trotzdem eine Primarschule zu werden. Die Teilnahme an derartigen Schulversuchen ist nach § 10 Abs. 4 HmbSG für die Eltern freiwillig. Um sicherzustellen, dass die Mehrheit der Eltern, Schüler, Lehrkräfte und die Schulleitung dies möchten, ist der Beschluss der Schulkonferenz der beste Weg – auch wenn er rein rechtlich nicht notwendig wäre.
Wir machen trotzdem weiter .... die Initiative wird aber erst einmal "Luft holen" und die weitere Entwicklung abwarten. Wir danke bereits allen, die uns unterstützt haben.
Eine erneute Umfrage des Forsa-Instituts im neuen STERN (siehe auch hier) bestätigt:
64% der Eltern in Deutschland sprechen sich für längeres gemeinsames Lernen aus.
Hamburg darf sich nicht ausschließen, sondern sollte vielmehr Vorreiter des bundesdeutschen Trends werden!
Wir wollen ...
Bildungsvielfalt |
statt |
Gleichschrittlernen |
|
Chancengleichheit für alle |
statt |
Privilegien für wenige |
|
Integration |
statt |
Trennung |
|
Individualität |
statt |
Schubladendenken |
PRO Schulreform steht für:
- 6 Jahre Primarschule
- Kleine Klassen mit höchstens 23 Schülern
- Gemeinsam besser lernen
- Förderung der Leistungsstarken
- Mehr Hilfe für die Leistungsschwachen
- Gemeinsam Lernziele verabreden
- Elternwahlrecht nach Klasse 6
- Gut ausgebildete Lehrer für neues Lernen
- Wege zum Abitur für jeden
- Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit
