Was ist ein Volksentscheid?
Auszug aus dem Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und
Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)
§ 1 Anwendungsbereich
Das Volk nimmt auf Gebieten, die der Zuständigkeit der Bürgerschaft
unterliegen, durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid an der
Gesetzgebung und an der politischen Willensbildung teil.
Kommentar: Volksinitiative und Volksbegehren wurden von der Gruppe"Wir wollen lernen" durchgeführt. Wenn durch die Verhandlungen nicht noch eine Einigung erfolgt, folgt als dritte und letzte Stufe der Volksentscheid. Dieser wird im wesentlichen wie eine Bürgerschaftswahl durchgeführt und würde im Juli oder August 2010 stattfinden.
§ 23
Ergebnis des Volksentscheids
(1) 1 Der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ist durch Volksentscheid
angenommen, wenn er oder sie die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und mindestens die Stimmen eines Fünftels der Wahlberechtigten erhalten hat (Artikel 50 Absatz 3 Satz 3 der Verfassung).
(4) Ein durch Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz kann innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag der Annahme nicht im Wege von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid geändert werden (Artikel 50 Absatz 4 der
Verfassung).
Kommentar: Der Volksentscheid ist also wichtig, weil er kurzfristig nicht
wieder aufgehoben werden kann.



